§ 1 Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

  1. Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit dem Kunden über die von
    uns angebotenen Waren und Leistungen schließen. Das gilt auch für den Fall, dass wir ohne schriftliche Bestätigung die Ware
    sofort ausliefern oder unsere Leistungen sofort erbringen.
  2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Kunde seine Zustimmung zu unseren Bedingungen nicht ausdrücklich erklärt. Akzeptiert der Kunde unser Angebot oder unsere Lieferung, erklärt er sich
    spätestens hiermit mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
  3. Vereinbarungen jeglicher Art müssen zu ihrer Gültigkeit in Schrift- oder Textform festgehalten werden.

§ 2 Schrift- oder Textform

  1. Alle Vertragsabreden bedürfen der Schrift- oder Textform. Abweichungen oder Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in Schriftoder Textform von uns bestätigt werden.
  2. Der Kunde hat vor der Zahlung der Anzahlungsrechnung, die Bestellung auf die darin angegebenen Mengen-, Maß-, Farb- und Ausführungsangaben sowie die Einzelpreise und Konditionen zu prüfen und etwaige Abweichungen oder Änderungen an uns schriftlich mitzuteilen. Nach Erhalt der vollständigen Anzahlungsrechnung sind keine Änderungen mehr möglich und somit gelten
    die in unserer Bestellung festgehaltenen Ausführungen als vereinbart.

§ 3 Anpassungsvorbehalt für Preise

  1. Unsere Preise verstehen sich für ununterbrochene Abwicklung der von uns zu erbringenden Leistungen in der normalen Arbeitszeit. Für die auf Wunsch des Kunden erfolgte Unterbrechung der Arbeiten oder für durchgeführte Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten mit nicht vorhergesehenen erschwerten Bedingungen sind uns die zusätzlich
    anfallenden Kosten auf Nachweis zu erstatten.
  2. Dies gilt auch, wenn zusätzliche, im Angebot nicht aufgeführte Leistungen von uns auf Verlangen des Kunden zu erbringen sind oder aus technischen Gründen unabdingbar notwendig sind.

§ 4 Lieferungs- und Gefahrenübergang

  1. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden bei ihm angeliefert, so geht mit der Übergabe an den Transportführer – gleichgültig, ob er vom Kunden, Lieferanten oder von uns beauftragt ist – die Gefahr für die Ware auf den Kunden über, sodass der Kunde die Transportgefahr trägt. Dies gilt auch bei Transporten mit unseren Fahrzeugen, bei Teil- sowie Frankolieferungen.
  2. Die Lieferung erfolgt nur bis zum Erdgeschoss, weitere Etagen nur nach Absprache mit dem Transportführer. Der Kunde verpflichtet sich dazu, selbstständig Helfer bei der Lieferung bereitzustellen, da der Transportführer in der Regel den Kunden allein beliefert.
  3. Transport- und Verpackungskosten jeder Art gehen zulasten des Kunden. Die Lieferkosten belaufen sich im Liefergebiet Velbert auf 58,31€ brutto, außerhalb von Velbert belaufen sich die Lieferkosten auf 82,11€ brutto.
  4. Kann die versandbereite Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht ausgeliefert werden, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Mehrkosten, die durch eine vom Kunden zu vertretende Verzögerung der Auslieferung entstehen, insbesondere Lager- und Versicherungskosten, gehen zulasten des Kunden.

§ 5 Produktionszeit, Termine- und Lieferfristen

  1. Die Produktionszeit der Ware beträgt laut Hersteller 6-8 Wochen. In Einzelfällen kann die Lieferzeit auch länger sein.
  2. Termine- und Lieferfristen sind für uns unverbindlich, sofern sie von uns nicht schriftlich bestätigt werden.
  3. Mangels besonderer Vereinbarung sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Aus der Verzögerung einer Teillieferung kann der Kunde keine Rechte hinsichtlich der übrigen Teillieferungen herleiten.

§ 6 Lieferung und Montage

  1.  Alle von uns gelieferten Fenster, Türen und Rollläden werden ohne vorgebohrte Löcher und ohne Montagematerial geliefert. Elektronische Anschlüsse und Schalter bei Rollläden sind nicht im Angebot/Bestellung enthalten. Diese können nach Absprache erworben werden.
  2. Es liegt der von uns gelieferten Ware, keine Montageanleitung bei.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Baustelle derart vorzubereiten, dass durch uns eine fachgerechte, einwandfreie und reibungslose Montage erfolgen kann. Fensteröffnungen und Leibungen müssen bauseits vorbereitet sein. Die Montage wird entsprechend den Angaben und Bedingungen des Auftrags nach dem Stand der Technik ausgeführt. Die Ausführungen sonstiger Arbeiten erfolgt gegen besondere Berechnung des Materialaufwands und nach unserem Stundenlohn.
  4. Uns ist vom Besteller ein Stromanschluss zur Verfügung zu stellen, wobei die Kosten für den verbrauchten Strom der Kunde trägt.
  5. Bei der Demontage von Fenstern und Türen kann es trotz sorgfältiger Arbeit zu Schäden an angrenzenden Bauteilen, Fassaden, Innen- und AußenLeibungen kommen. Hierfür haften wir nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung.
  6. Sollten im Demontage- und Montagebereich von Fenstern, Türen und Bauelementen nicht sichtbare Leitungen (Wasser, Elektro, Gas, …) verlegt sein, muss dies unseren Monteuren vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden. Bei Beschädigung übernehmen wir andernfalls keine Haftung.
  7. Teile, die aus besonderen Gründen bis zur Beendigung der Montage noch nicht fest eingebaut werden können, werden dem Kunden übergeben, sodass die Gefahr insoweit mit der Übergabe auf ihn übergeht.
  8. Etwaige Abdichtungsarbeiten an Balkon- und Terrassentüren, Fenstern sowie im Bereich der Fassade erfolgen bauseits und sind nicht Teil unseres Gewerks und dürfen von uns uns nicht durchgeführt werden. Der Bauherr muss hierzu ggf. ein Fachunternehmen, wie Dackdecker oder Malermeister, als Nachunternehmer auf seine Kosten beauftragen.
  9. Die Montage kann durch eigene Monteure der Fenster Kronen GmbH oder durch Sub- und externe Unternehmer erfolgen, die auf eigene Rechnung arbeiten. Erfolgt die Montage durch einen selbstständigen Montagepartner auf dessen Rechnung, so haftet dieser für etwaige, von ihm verursachte Schäden sowie eine fachlich korrekte Montage. Die Rechnungsstellung erfolgt dann in seinem Namen.  

§ 7 Abnahme und Mängelrügen

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware anzunehmen, abzuladen und sachgemäß zu lagern.
  2. Er ist ferner verpflichtet, die gelieferte Ware auf Mängel zu untersuchen. Etwaige Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich und inklusive Fotos zu melden. Mangelhafte Ware darf nicht be- oder verarbeitet werden. Andernfalls verliert der Kunde seine Gewährleistungsrechte.
  3. Transportmängel sind auf dem Lieferschein unter Angabe der Schäden im Einzelnen mit Datum und Unterschrift zu vermerken.
  4. Kosten, die uns durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, trägt der Kunde.

§ 8 Garantie und Gewährleistung

  1. Für unsere Ware kommen nur qualitativ hochwertige Elemente bei der Herstellung zum Einsatz. Daher geben wir mit gutem Gewissen die Garantie des Herstellers weiter:
    − Beschläge und Funktionen: 3 Jahre Garantie auf eine einwandfreie Funktionalität der Fenster- und Türelemente und Einhaltung der allgemeinen Montage- und Wartungsrichtlinien (kostenpflichtige Wartung alle 6 Monate).
    − Verglasung: 5 Jahre Garantie auf alle Isoliergläser, ebenso Wärmeschutzverglasung, ESG, VSG oder Schallschutz.
    − Fenster- und Türprofile aus Kunststoff, Aluminium und Holz: 5 Jahre Garantie auf die Profilbeständigkeit und Oberflächenbehandlungen.
    − Rollläden: 2 Jahre Garantie auf Rollläden inklusive Elektromotoren, außer Verschleißteile.
  2. Die Garantieleistung sowie die Gewährleistung entfallen bei:
    − nicht unverzüglicher schriftlicher Meldung des Mangels
    − selbstständiger Montage der Ware
    − nicht fachgerechter durchgeführter Montage und dadurch resultierender Schäden an den Elementen
    − unsachgemäße Behandlung der Oberfläche, insbesondere durch aggressive Reinigungsmittel (Salmiak, alkoholhaltige, ätzende oder scheuernde Mittel), ungeeignete Klebebänder, Berührungen mit alkalischen Substanzen (Kalk- und Zementspritzer, vor allem auf Holzoberflächen) sowie die Reinigung von ESG Gläser/Kunststoffprofilen
    − Schäden bei Quellen des Holzes bei einer überhöhten Luftfeuchtigkeit im Raum (>60%) über einen längeren Zeitraum
    − Überschreitung der in den einschlägigen technischen Normen üblichen Belastungen
    − Verursachung von mechanischen Schäden durch die unsachgemäße Nutzung und Bedienung
    − nicht fachgerechte oder gar nicht durchgeführte Montage
    − Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Sturmschäden, Hochwasser, Hagelschlag, Erdbeben, etc.)
  3. Wir übernehmen die Gewährleistung für die einwandfreie Beschaffenheit der von uns verwendeten Materialien, die konstruktiv richtige Verarbeitung und die einwandfreie Funktion der Ware. Voraussetzungen für die Gewährleistung ist die sachgemäße Lagerung sowie Behandlung der Ware.
  4. Das Recht des Kunden, von seinen Gewährleistungsansprüchen Gebrauch zu machen, steht ihm grundsätzlich erst zu, wenn er uns zweimal Gelegenheit zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist gewährt hat.

§ 9 Zahlungsbedingungen

  1.  Nach Bestellung seitens des Kunden erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung für die Ware. Diese beläuft sich auf 60% des gesamten Bestellwertes. Änderungen und anderweitige Absprachen sind schriftlich festzuhalten. Nach vollständiger Zahlung der Anzahlungsrechnung beginnt die Produktion der Ware.
  2. Bei Lieferung der bestellten Ware erhält der Kunde eine Schlussrechnung für die Ware. Diese ist sofort zahlbar nach Erhalt der Ware. Sollte es nur zu einer Teillieferung kommen, so ist der Kunde berechtigt, die Schlussrechnung um die fehlende/n Position/en zu kürzen. Der gekürzte Betrag wird fällig, sobald der Rest der Lieferung erfolgt ist.
  3. Für die Montage erhält der Kunde eine gesonderte Rechnung. Die Zahlungsbedingungen sind aus der Rechnung ersichtlich.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur völligen Zahlung verbleibt uns das Eigentum an der gelieferten Ware. Jede Beeinträchtigung oder drohende Beeinträchtigung unseres Eigentums durch Dritte, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind unverzüglich unter Übergabe aller notwendigen Unterlagen mitzuteilen. Die Ware ist mit der Sorgfalt, die man in eigenen Angelegenheiten aufwendet, zu verwahren.

§ 11 Erfüllungsort, anwendbares Recht und
Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für die aus dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten Velbert. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, Velbert. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

§ 12 Salvatorische Klausel

  1.  Sollte eine Bestimmung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Wir und der Kunde sind dann verpflichtet, in gemeinsamer Abstimmung die
    unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Dies gilt auch für eventuell auftretende Lücken der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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