Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Lieferungen und Leistungen im Fenster-, Türen- und Rollladenbau (Stand: 25.02.2026) § 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen (insbesondere Fenster, Türen, Rollläden, Zubehör sowie Montageleistungen) zwischen uns und unseren Kunden. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit in den jeweiligen Bestimmungen keine abweichende Regelung für Verbraucher oder Unternehmer getroffen wird. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Zu Beweiszwecken sollen sie in Textform festgehalten werden. § 2 Vertragsschluss, Angebotsunterlagen, technische Angaben Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande durch: unsere Auftragsbestätigung in Textform oder unsere Ausführung der Lieferung/Leistung. Maß-, Ausführungs-, Farb- und Ausstattungsangaben, Zeichnungen, Skizzen und technische Beschreibungen sind vom Kunden vor Freigabe sorgfältig zu prüfen. Der Kunde ist verpflichtet, uns erkennbare Fehler, Abweichungen oder Unklarheiten unverzüglich in Textform mitzuteilen. Bei Sonderanfertigungen/maßgefertigten Produkten ist die vom Kunden freigegebene Ausführung verbindlich. Technisch notwendige Änderungen, die dem Kunden zumutbar sind und die Funktion sowie den vereinbarten Qualitätsstandard nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten. § 3 Aufmaß, Kundenvorgaben, Mitwirkungspflichten Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt ein Aufmaß auf Grundlage der bei Vertragsschluss vereinbarten Leistung. Werden Maße, Ausführungen oder technische Spezifikationen vom Kunden vorgegeben, ist der Kunde für deren Richtigkeit verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich ein von uns geschuldetes Aufmaß vereinbart wurde. Der Kunde hat alle für die Ausführung erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen, insbesondere: Zugangsmöglichkeiten, bauliche Gegebenheiten, Lage von Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Datenleitungen), Besonderheiten der Bausubstanz. Der Kunde hat die Baustelle so vorzubereiten, dass eine fachgerechte und sichere Ausführung möglich ist. Dazu gehören insbesondere freie Zugänge, geräumte Arbeitsbereiche sowie ggf. notwendige Schutzmaßnahmen für Mobiliar/Bodenbeläge, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Verzögerungen und Mehraufwand aufgrund fehlender oder unzutreffender Mitwirkung des Kunden gehen zu Lasten des Kunden. § 4 Preise, Mehrleistungen, Zusatzaufwand Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Unsere Preise gelten für die dort beschriebene Leistung im vereinbarten Umfang und während der üblichen Arbeitszeiten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zusätzliche Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind oder nach Vertragsschluss auf Wunsch des Kunden bzw. aufgrund unvorhersehbarer Umstände erforderlich werden, werden gesondert vergütet. Hierzu zählen insbesondere: Zusatzfahrten, Wartezeiten, Unterbrechungen auf Kundenwunsch, Erschwernisse durch nicht vorbereitete Baustelle, Arbeiten außerhalb üblicher Arbeitszeiten. Mehrleistungen und Mehrkosten werden dem Kunden nach vorheriger Anzeige (mindestens in Textform) berechnet, soweit zumutbar. § 5 Lieferzeit, Leistungstermine, Teilleistungen Angegebene Liefer- und Ausführungszeiten sind grundsätzlich unverbindliche Circa-Angaben, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin in Textform vereinbart wurde. Liefer- und Ausführungsfristen beginnen erst, wenn sämtliche technischen Fragen geklärt sind, erforderliche Freigaben vorliegen, vereinbarte Anzahlungen eingegangen sind und der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Lieferengpässe, Materialverfügbarkeit, Streik, behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt), verlängern die Fristen angemessen. § 6 Lieferung, Transport, Gefahrübergang, Lagerung Sofern eine Lieferung vereinbart ist, erfolgt diese an die vereinbarte Lieferanschrift. Der Lieferumfang und der Abladeort ergeben sich aus dem Vertrag. Eine Verbringung in obere Etagen, auf Baustellenabschnitte oder an besondere Einbauorte erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde hat für eine geeignete Zufahrt, Entlademöglichkeit und Annahme zu sorgen. Unternehmerkunden (B2B): Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen bzw. mit Verladung auf den Transport auf den Kunden über, sofern wir nicht selbst mit eigenem Personal liefern und die Ablieferung schulden. Verbraucherkunden (B2C): Die Gefahr geht grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über, soweit gesetzlich nichts anderes gilt. Kann die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgen oder abgenommen werden, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Lager-, Transport- und ggf. erneute Anfahrtskosten trägt der Kunde. Verpackungs-, Transport- und Lieferkosten werden gesondert berechnet, sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen. § 7 Montageleistungen, Ausführung, Fremdgewerke Montageleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden. Der genaue Leistungsumfang der Montage ergibt sich aus Angebot/Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich beauftragte Nebenleistungen (z. B. Putz-, Maler-, Fliesen-, Elektro-, Silikon-, Abdichtungs-, Stemmarbeiten, Entsorgung, Gerüststellung) sind nicht geschuldet. Elektrische Anschlüsse dürfen nur durch hierzu berechtigte Fachbetriebe ausgeführt werden, sofern wir diese Leistung nicht ausdrücklich übernommen haben. Der Kunde stellt – soweit erforderlich und vereinbart – Strom, Wasser und einen zugänglichen Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung. Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. Bei Demontage-/Umbauarbeiten können aufgrund der vorhandenen Bausubstanz Begleitschäden trotz fachgerechter Arbeitsweise nicht vollständig ausgeschlossen werden (z. B. Putzabbrüche, Beschädigungen an Altanschlüssen), soweit diese nicht auf einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen. Der Kunde hat uns vor Beginn der Arbeiten auf verdeckte Leitungen, besondere Risiken und empfindliche Bauteile hinzuweisen. Unterbleibt ein Hinweis, haftet der Kunde für hierdurch verursachte Mehrkosten und Schäden, soweit wir diese nicht kannten oder grob fahrlässig nicht erkannten. § 8 Abnahme (bei Werkleistungen/Montage) Soweit eine werkvertragliche Leistung vorliegt, ist der Kunde zur Abnahme nach Fertigstellung verpflichtet. Wir können den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern. Die Abnahme soll protokolliert werden. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Nimmt der Kunde die Leistung trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist ab, obwohl die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist, können wir ihm eine angemessene Frist zur Abgabe der Abnahmeerklärung setzen. Die Leistung gilt zudem als abgenommen, wenn der Kunde sie in Gebrauch nimmt, soweit nicht die Ingebrauchnahme nur zu Prüfzwecken erfolgt. § 9 Untersuchungs- und Rügepflicht / Mängelanzeige Der Kunde hat erkennbare Mängel, Falschlieferungen oder Transportschäden unverzüglich nach Lieferung bzw. Abnahme in Textform anzuzeigen. Mängel sind möglichst konkret zu beschreiben und – soweit zumutbar – durch Fotos zu dokumentieren. Offensichtlich mangelhafte Ware darf ohne vorherige Abstimmung nicht verarbeitet/eingebaut werden, soweit der Mangel bei zumutbarer Prüfung erkennbar war. Für Unternehmer gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB. Unberechtigte Mängelrügen können wir dem Kunden mit dem hierfür erforderlichen Prüfaufwand in Rechnung stellen, sofern der Kunde die Unberechtigung zu vertreten hat. § 10 Mängelrechte (Gewährleistung) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Bei Mängeln sind wir zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) bestimmen wir unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. Der Kunde hat uns für die Prüfung und Nacherfüllung angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Mängelrechte bestehen insbesondere nicht bei Schäden oder Beeinträchtigungen, die verursacht sind durch: unsachgemäße Montage durch Dritte, fehlerhafte Verarbeitung/Weiterverarbeitung, unsachgemäße Bedienung oder Pflege, gewöhnliche Abnutzung, ungeeignete bauliche Voraussetzungen, nicht von uns zu vertretende äußere Einwirkungen. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung bleiben unberührt. § 11 Freiwillige Garantie (nur wenn ausdrücklich zugesagt) Eine Garantie besteht nur, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich/ in Textform als „Garantie“ erteilen. Umfang, Dauer und Voraussetzungen einer Garantie ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Garantieerklärung. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben durch eine Garantie unberührt. § 12 Haftung Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für vergebliche Aufwendungen des Kunden. § 13 Zahlungsbedingungen, Abschlagszahlungen, Verzug Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von [z. B. 7] Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Wir sind berechtigt, bei Sonderanfertigungen und/oder größeren Aufträgen eine angemessene Anzahlung zu verlangen (z. B. [xx] %). Der Produktionsbeginn kann vom Eingang der Anzahlung abhängig gemacht werden. Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen bleiben vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig und vertraglich vereinbart. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Wir können weitere Leistungen bis zur Klärung offener Forderungen zurückhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind; bei Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberührt. § 14 Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware (z. B. Pfändungen) sind uns unverzüglich in Textform mitzuteilen. Für Unternehmer gelten ergänzend die üblichen kaufmännischen Regelungen zum erweiterten/verlängerten Eigentumsvorbehalt nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart werden. § 15 Widerrufsrecht für Verbraucher Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen (§ 312g BGB). Informationen zum Widerrufsrecht, zu den Voraussetzungen, Fristen und Folgen des Widerrufs werden Verbrauchern in einer gesonderten Widerrufsbelehrung erteilt. Ist ein Vertrag über maßgefertigte Produkte geschlossen worden, kann das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein; maßgeblich ist der konkrete Einzelfall und die gesetzliche Regelung. § 16 Datenschutz, technische Kommunikation Personenbezogene Daten verarbeiten wir im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Nähere Informationen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung in der jeweils gültigen Fassung. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm angegebenen Kommunikationsdaten (E-Mail, Telefonnummer) korrekt sind und eine Erreichbarkeit für Abstimmungen gegeben ist. § 17 Schlussbestimmungen, Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung unser Sitz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.