§ 1 Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote undAuftragsbestätigungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die wir mit dem Kunden über die von uns angebotenen Waren und Leistungen schließen – auch dann, wenn keine ausdrückliche Zustimmung erfolgt. Erfolgt die Lieferung oder Leistung ohne schriftliche Bestätigung, gelten dennoch diese AGB als vereinbart. Mit Annahme unseres Angebots oder der Lieferung erklärt sich der Kunde spätestens mit diesen AGB einverstanden.
Individuelle Vereinbarungen bedürfen der Schrift- oder Textform.
§2 Schrift- oder Textform
Sämtliche Vertragsabreden müssen schriftlich oder in Textform festgehalten werden. Änderungen oder Ergänzungen werden nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich oder per Text bestätigt wurden.Vor Zahlung der Anzahlungsrechnung ist der Kunde verpflichtet, die Bestellung auf Mengen-, Maß-, Farb- und Ausführungsangaben sowie Einzelpreise und Konditionen zu prüfen. Abweichungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Nach vollständiger Zahlung der Anzahlungsrechnung sind Änderungen ausgeschlossen; die in der Bestellung dokumentierten Ausführungen gelten als verbindlich.
§3 Preisvorbehalt / Zusatzleistungen
Unsere Preise gelten für eine ununterbrocheneAbwicklung der Leistungen während der regulären Arbeitszeit.Wird auf Wunsch des Kunden unterbrochen oder erfolgt die Leistung außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (z. B. Überstunden, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit), sind die hierdurch entstehenden Zusatzkosten vom Kunden gegen Nachweis zutragen. Dies gilt auch für zusätzlich gewünschte oder technisch notwendige Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten waren.
§4 Lieferung und Gefahrenübergang
Wird die Ware auf Kundenwunsch geliefert, geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über – unabhängig davon, wer den Transport beauftragt. Dies gilt auch bei Teillieferungen, Frankolieferungen oder eigenen Fahrzeugen. Lieferung erfolgt standardmäßig bis zum Erdgeschoss. Weitere Etagen nur nach Absprache. Der Kunde verpflichtet sich, eigene Helfer zu stellen, da der Transportführer i. d. R. allein liefert. Transport- und Verpackungskosten trägt der Kunde. Im Liefergebiet Velbert betragen die Lieferkosten 58,31 € brutto; außerhalb Velberts 82,11 € brutto.
Ist die Ware versandbereit, kann jedoch aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht geliefert werden, geht die Gefahr mit Versandbereitschaft auf den Kunden über. Lager- oder Versicherungskosten aufgrund von Lieferverzögerungen durch den Kunden sind ebenfalls zu erstatten.
§5 Produktionszeiten, Termine und Lieferfristen
Die Produktionszeit beträgt laut Hersteller 4–6 Wochen. Abweichungen sind möglich.
Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden. Teillieferungen sind zulässig. Verzögerungen einzelner Teillieferungen berechtigen nicht zur Geltendmachung von Rechten hinsichtlich der übrigen Lieferung.
§6 Lieferung und Montage
Unsere Fenster, Türen und Rollläden werden ohne vorgebohrte Löcher und ohne Montagematerial geliefert.Elektrische Anschlüsse, Schalter sowie Montagematerial sind nicht im Preisenthalten, können jedoch separat erworben werden.
Montageanleitungen sind nicht beigefügt. Die Baustelle ist vom Kunden so vorzubereiten, dass eine fachgerechte Montagemöglich ist. Leibungen und Fensteröffnungen müssen vorbereitet sein.
Sonstige Arbeiten werden nach Materialaufwand und Stundenlohn separat berechnet.
Ein Stromanschluss ist bereitzustellen –Stromkosten trägt der Kunde.
Für Schäden bei der Demontage (Fassade, Leibungen etc.) haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Verdeckte Leitungen (Gas, Wasser, Elektro etc.) müssen vor Arbeitsbeginn benannt werden – andernfalls keine Haftung. Nicht einbaubare Teile gelten mit Übergabe als geliefert – Gefahrübergang erfolgt damit.
Abdichtungsarbeiten (z. B. an Fassaden, Balkon-/Terrassentüren) sind bauseits zu erbringen.
Diese Leistungen gehören nicht zu unserem Gewerk und dürfen von uns nicht erbracht werden.
Montagen erfolgen durch eigene Monteure oder externe Subunternehmer. Bei Montage durch selbstständige Dritte haftet der jeweilige Unternehmer selbst. Die Abrechnung erfolgt dann ebenfalls durch diesen.
§7 Abnahme und Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware anzunehmen, sachgerecht zu lagern und bei Anlieferung auf Mängel zu prüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich – mit Fotobelegen – zu melden. Mangelhafte Ware darf nicht verbaut werden. Bei Verarbeitung trotz erkennbarer Mängel entfallen sämtliche Gewährleistungsrechte. Transportschäden sind direkt auf dem Lieferschein detailliert zu dokumentieren.
Kosten für unberechtigte Mängelrügen trägt der Kunde.
§8 Garantie und Gewährleistung
Wir geben die Herstellergarantien in vollem Umfang weiter:
- Beschläge & Funktionen: 3 Jahre (bei kostenpflichtiger Wartung alle 6 Monate)
- Verglasung: 5 Jahre auf Isolier-, Schallschutz-, ESG-, VSG- und Wärmeschutzverglasung
- Profile (Kunststoff, Alu, Holz): 5 Jahre auf Beständigkeit und Oberflächen
- Rollläden inkl. Elektromotoren: 2 Jahre (ausgenommen Verschleißteile)
Kein Anspruch besteht bei:
- verspäteter Mängelanzeige
- unsachgemäßer Montage
- falscher Pflege oder Nutzung (z. B. aggressive Reiniger, ungeeignete Klebebänder)
- mechanischer Beschädigung oder unsachgemäßer Bedienung
- Schäden durch Feuchtigkeitseinwirkung bei Holz (>60 % Luftfeuchte)
- Schäden durch höhere Gewalt (Sturm, Hagel,Hochwasser etc.)
Der Kunde muss uns zwei Nachbesserungsversuche innerhalb angemessener Frist gewähren, bevor er weitergehende Rechte geltend machen kann.
§9 Zahlungsbedingungen
Mit Auftragserteilung erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung über 60 % des Bestellwertes. Erst nach Zahlungseingang beginnt die Produktion. Die Schlussrechnung ist bei Lieferung sofort fällig.
Bei Teillieferungen darf der Kunde den Rechnungsbetrag um die nicht gelieferten Positionen kürzen – diese sind nachvollständiger Lieferung nachzuzahlen.
Montageleistungen werden separat berechnet.
§10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Beeinträchtigungen durch Dritte (z. B. Pfändungen) sind uns unverzüglich unter Vorlage aller relevanten Unterlagen zu melden. Der Kunde hat die Ware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln.
§11 Erfüllungsort, Recht & Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Velbert. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Velbert, wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
§12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oderteilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich gleichwertige Ersatzregelung zu treffen. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.